Weitere Entscheidung unten: VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021

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   VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20   

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VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20 (https://dejure.org/2021,19607)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26.05.2021 - VerfGH 101/20 (https://dejure.org/2021,19607)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 (https://dejure.org/2021,19607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 88 Abs 1; ThürVerfGHG § 31 Abs 3; StrRehaG § 11 Abs 3; StrRehaG § 16; StrRehaG § 17; StrRehaG § 17 a; StPO § 33 a; EMRK Art 6
    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge; mündliche Verhandlung; effektiver Rechtsschutz; Unzulässigkeit auch bei weiteren Rügen

  • Justiz Thüringen

    Art 6 MRK, § 33a StPO, § 11 Abs 3 StrRehaG, § 16 StrRehaG, § 17 StrRehaG
    Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erhebung der Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren unzulässig - erhebliche Bedenken bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe von 6% gem § 49a Abs 3 S 1 VwVfG TH - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EGMR, 16.03.2017 - 23621/11

    Fröbrich ./. Deutschland - Stasi-Informant muss Entschädigung wegen DDR-Haft

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Vorliegend war aber auch Art. 6 Abs. 1 EMRK anwendbar, da zivilrechtliche Ansprüche im Sinne des autonomen Verständnisses dieser Vorschrift betroffen sind (EGMR, Urteil vom 16. März 2017, No. 23621/11, NJW 2017, 2331, Rn. 33).

    Ferner kann es Verfahren geben, in denen eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, zum Beispiel wenn es nicht um die Glaubwürdigkeit oder um bestrittene Tatsachen geht, die eine Verhandlung erfordern, und die Gerichte fair und angemessen auf Grundlage des Parteivortrags und anderer schriftlicher Unterlagen entscheiden können (EGMR, Urteil vom 16. März 2017, No. 23621/11, NJW 2017, 2331 [2332], Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Hat ein Beschwerdeführer die ihm mögliche und zumutbare Anhörungsrüge nicht erhoben, ist die Verfassungsbeschwerde nicht lediglich im Hinblick auf einen geltend gemachten Gehörsverstoß, sondern insgesamt unzulässig, sofern die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 Rn. 22).

    Die gerügten Grundrechtsverletzungen betreffen denselben Streitgegenstand wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [113] = juris Rn. 22).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Vorliegend rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf. In einem solchen Fall ist der Rechtsweg erst dann erschöpft, wenn ein Anhörungsrügeverfahren beim jeweiligen Fachgericht durchgeführt wurde (ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - VerfGH 52/16 -, juris Rn. 32; vgl. auch VerfGH Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2014 - 2/13 -, LVerfGE 25, 163 [166 und 167] = juris Rn. 9 und Rn. 17; ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 [245 ff.] = juris Rn. 7 ff.).

    VerfGH 101/20 7 dient sowohl der Durchsetzung der konventionsrechtlichen als auch der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Anhörungspflicht der Gerichte (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 [251] = juris Rn. 17 f.).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem mit Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz - GG) grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 [11] = juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 -, BVerfGE 89, 381 [391] = juris Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656, 657, 683/99 -, BVerfGE 112, 185 [206] = juris Rn. 85).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Soweit der Gegenstand, den ein Landesverfassungsgericht wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof zu beurteilen hat, im Schutzbereich der Grundrechte des Grundgesetzes steht, darf ein solches Landesverfassungsgericht sich bei der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung nicht in Widerspruch zu diesen Grundrechten setzen, an die nach Art. 1 Abs. 3 GG auch die Staatsgewalt der Länder einschließlich ihrer Verfassungsgerichte gebunden sind (BVerfGE 97, 298, 315; 42, 312, 325).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Soweit der Gegenstand, den ein Landesverfassungsgericht wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof zu beurteilen hat, im Schutzbereich der Grundrechte des Grundgesetzes steht, darf ein solches Landesverfassungsgericht sich bei der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung nicht in Widerspruch zu diesen Grundrechten setzen, an die nach Art. 1 Abs. 3 GG auch die Staatsgewalt der Länder einschließlich ihrer Verfassungsgerichte gebunden sind (BVerfGE 97, 298, 315; 42, 312, 325).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem mit Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz - GG) grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 [11] = juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 -, BVerfGE 89, 381 [391] = juris Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656, 657, 683/99 -, BVerfGE 112, 185 [206] = juris Rn. 85).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem mit Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz - GG) grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 [11] = juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 -, BVerfGE 89, 381 [391] = juris Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656, 657, 683/99 -, BVerfGE 112, 185 [206] = juris Rn. 85).
  • VerfGH Thüringen, 28.09.2010 - VerfGH 27/09

    Rüge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG durch Ablehung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    VerfGH 101/20 9 genüber ist die Anhörungsrüge nicht bereits deshalb entbehrlich, weil die Erfolgsaussichten offen sind oder es nicht ausgeschlossen ist, dass der Beschwerdeführer mit ihr nicht durchdringt (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 28. September 2010 - VerfGH 27/09 -, juris Rn. 44).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20
    Denn die Anhörungsrüge hat gerade den Zweck, der Fachgerichtsbarkeit die Möglichkeit zu geben, Rechtsfehler nach entsprechender Rüge zu korrigieren (ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Juli 2019 - VerfGH 20/14 -, juris Rn. 49).
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

  • VerfGH Thüringen, 05.10.2021 - VerfGH 5/21

    Verfassungsbeschwerde

    Ob die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Erschöpfung des Rechtswegs nach § 31 Abs. 3 Satz 1 ThürVerfGHG unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer kein Anhörungsrügeverfahren nach § 152a der Verwaltungsgerichtsordnung durchgeführt hat, kann dahingestellt bleiben (zur Notwendigkeit der Erhebung der Anhörungsrüge zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 23).

    Im Übrigen ist auch keine Unzumutbarkeit der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens ersichtlich (vgl. zur Unzumutbarkeit der Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 24).

  • VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 5/21

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz

    Ob die Verfassungsbeschwerde bereits mangels Erschöpfung des Rechtswegs nach § 31 Abs. 3 Satz 1 ThürVerfGHG unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer kein Anhörungsrügeverfahren nach § 152a der Verwaltungsgerichtsordnung durchgeführt hat, kann dahingestellt bleiben (zur Notwendigkeit der Erhebung der Anhörungsrüge zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 23).

    Im Übrigen ist auch keine Unzumutbarkeit der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens ersichtlich (vgl. zur Unzumutbarkeit der Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 24).

  • VerfGH Thüringen, 22.02.2023 - VerfGH 113/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

    Die Beschwerde hätte nur dann nicht zum Rechtsweg gehört, wenn sie offensichtlich unstatthaft oder unzulässig gewesen wäre (vgl. zur Anhörungsrüge: ThürVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VerfGH 101/20 -, juris Rn. 24).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2021 - VerfGH 101/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,5419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19

    Wegen Verfristung und unzureichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8 m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8 m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8 m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in der Beschwerdebegründung und ihren etwaigen Anlagen nach möglichen Beeinträchtigungen eines als verletzt gerügten Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20
    Die Möglichkeit, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht, muss sich vielmehr aufgrund einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde ergeben (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Die sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen verlangen vom Beschwerdeführer auch die Darlegung, dass der verfassungsprozessuale Grundsatz der Subsidiarität gewahrt worden ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 25, und vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 12; siehe auch VerfGH NRW, Beschluss vom 4. Juli 2023 - VerfGH 37/23.VB-1, juris, Rn. 2, zu den ähnlichen Darlegungsanforderungen bezüglich der Wahrung der Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 102/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Denn der Beschwerdeführer soll sich nicht durch einen solchen Rechtsbehelf die Möglichkeit der Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen halten können (VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 12).

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig ist, also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 12).

    Der Verfassungsgerichtshof ist an die Auffassung des Fachgerichts zwar nicht gebunden; ihm obliegt vielmehr selbst die Beurteilung, ob ein Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 12, m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 135/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Beratungshilfe

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14; und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in einer Mietsache

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 115/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem

    An Letzterem fehlt es hier, weil die Beschwerdeschrift nicht erkennen lässt, dass die Beschwerdeführerin den Rechtsweg ordnungsgemäß erschöpft hat (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 116/20.VB-2, juris, Rn. 3, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 25).
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